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! ! ! Wichtiger rechtlicher Hinweis ! ! (damit ich fein raus bin... ;-) ! ! Wichtiger rechtlicher Hinweis ! ! !
Für Benutzer aus der Schweiz:
Ist der Download von Musiktiteln
aus Tauschbörsen erlaubt? (Diesen Text habe ich vor einiger Zeit einmal auf der
Homepage der SUISA gefunden)
Nach einhelliger Meinung und nach der Gerichtspraxis ist der Upload, also das
Online-Anbieten von geschützten Werken nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber
(Urheber beziehungsweise ihre Verwertungsgesellschaften, Tonträgerproduzenten)
erlaubt. P2P-Anbieter, die diese Zustimmung nicht einholen, handeln illegal.
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne
Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist.
Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage
einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum
Beispiel ist das Herunterladen von 'offensichtlich' illegalen Angeboten
verboten). In der Praxis stellt sich die Frage nur selten in dieser Form. Denn
wer zum Herunterladen eine der neueren P2P-Softwares benützt, bietet
automatisch die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel online an. Er
handelt also illegal und kann sich strafbar machen, wenn er die erforderlichen
Rechte nicht einholt...
Interessant finde ich vor Allem diese
Textstelle (Quelle: www.suisa.ch am
01.01.2009):
Darf ich weiterhin Kopien für den Privatgebrauch machen (CDs rippen
etc.)?
Ja, es ist zulässig,
eine CD zum eigenen, persönlichen Gebrauch auf einen leeren Träger zu überspielen
(Art. 19 Abs. 1 lit. a URG). Dazu gehört auch der Gebrauch durch Familienangehörige
und enge Freunde. Dafür sieht das Gesetz wie bisher eine Entschädigung auf
Speichermedien vor.
Darf ich Kopiersperren umgehen?
Grundsätzlich dürfen wirksame technische Massnahmen (Zugangs- und
Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzerrungs- und andere
Umwandlungsmechanismen) zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht
umgangen werden. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Für die Erstellung
von Privatkopien zum Eigengebrauch darf der Kopierschutz geknackt werden.
Ist der Download nun illegal?
Das Herunterladen von Werken über elektronische Bezahldienste bleibt legal und
wird sogar von der gesetzlichen Vergütungspflicht für das Vervielfältigen zum
Eigengebrauch ausgenommen. Die Frage, ob das Herunterladen von illegalen Quellen
verboten ist, wurde noch nicht gerichtlich beantwortet. Die Meinungen gehen bei
diesem Thema weit auseinander. Der
Nationalrat hat in seinen Beratungen jedoch explizit auf ein Verbot des
Downloads von illegaler Quelle verzichtet.
[SUISA INFO (Mitgliederzeitschrift der SUISA)]
Wer Lust hat, kann auf der Website der
SUISA: www.suisa.ch selber nach neuen
Veröffentlichungen zu diesem Thema suchen.
Leider zielen meine Links immer nach wenigen Tage wieder ins Leere, daher
[Kommentar der Suisa zu den Anpassungen im Urheberrechtsgesetz]
[Mehr Kommentar der Suisa zu den Anpassungen im Urheberrechtsgesetz]
[Kommentar vom Bundesrat zum Urheberrechtsgesetz]
[Bundesgesetz über das Urheberrecht...]
[Kommentar vom Eidg. Institut für Geistiges Eigentum zum Urheberrechtsgesetz]
Für Benutzer, die nicht aus der Schweiz kommen:
Beachten Sie bitte die in Ihrem Land geltenden Gesetze!
Raini's Tip:
Keine Daten auf der Festplatte freigeben und Dateien nach dem Download sofort
aus dem Ordner, in den sie heruntergeladen wurden, in einen nicht freigegebenen
Ordner verschieben!
Daten, die nicht urheberrechtlich geschützt sind können natürlich zum
Download angeboten werden.
Halte dich an das geltende Gesetz und zwar nicht in dem Moment, in dem ich das hier geschrieben habe, sondern in dem Moment in dem du etwas herunterladen willst!
Am besten, du besorgst dir die CD's und DVD's über Exsila:
So, jetzt ist aber genug gefaselt, jetzt geht's los:
Napster |
WinMX v. 3.53
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Kazaa |
LimeWire |
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=> Wenn Du Dich über den obigen Link direkt bei Exsila anmeldest, freue mich besonders!! ;-)
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